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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23   

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LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23 (https://dejure.org/2023,23307)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23 (https://dejure.org/2023,23307)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23 (https://dejure.org/2023,23307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes für jeden Prozessbevollmächtigten; Zusammenrechnung von Kündigungsschutzanträgen anhand prozessualer Befassung; Gegenstandswert für Auflösungsvergleich; Gegenstandswert bei Gesamtpaket zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses; ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Nach den im Verfahren 6 AZR 441/21 (Urteil vom 25. August 2022) durch die Vorinstanzen getroffenen Feststellungen zur Neumasseunzulänglichkeit konnte und kann es nur noch um eine geordnete Abwicklung durch den Beklagten gehen.

    Selbst Neumasseverbindlichkeiten werden danach kaum noch mit einer bedeutenden Quote befriedigt werden können, da das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung das durch den Beklagten praktizierte Vorgehen im Zusammenhang mit der Bildung zusätzlicher im Gesetz nicht vorgesehener Ränge nicht akzeptiert hat (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 441/21, Rn. 51; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. November 2022 - 26 Ta (Kost) 6064/22, Rn. 17).

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Ist eine Kündigung nur "vorsorglich" für den Fall erklärt worden, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht bereits aufgrund einer vorherigen Kündigung aufgelöst worden ist, steht bereits die Kündigungserklärung unter der - zulässigen - auflösenden Rechtsbedingung (§ 158 Abs. 2 BGB), dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon kraft Gesetzes eingetreten ist (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 2 AZR 54/12, Rn. 44).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Das kann auch nicht ernsthaft bezweifelt werden (vgl. dazu zB BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02, Rn. 30).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Auch aus diesem Grund ist der gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt wirkende Kündigungserklärung gerichtete Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, mit dem die klagende Partei sich gegen die "vorsorglich" erklärte(n) Kündigung(en) ihrerseits nur "vorsorglich" wehrt (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 598/12, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juni 2021 - 26 Ta (Kost) 6066/21, Rn. 11).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht (vgl. BGH 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, Rn. 3; 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    1) Im Verfahren nach § 33 RVG ist § 308 Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. September 2008 - 3 Ta 182/08, Rn. 3; LAG Düsseldorf 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, Rn. 13; LAG Berlin-Brandenburg 17. Februar 2020 - 26 Ta (Kost) 6112/19, Rn. 14; 8. Mai 2023 - 26 Ta (Kost) 6213/21, Rn. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - zur entsprechenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Unabhängig davon handelte es sich hier um einen Fall, bei dem auch eine nur geringe Realisierbarkeit der Vergütungsforderung zweifelhaft erscheint und daher auch eine wirtschaftliche Bewertung anzustellen wäre (vgl. dazu ausführlich LAG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2019 - 26 Ta (Kost) 6036/19, Rn. 9 ff., mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2016 - 5 Ta 101/16

    Streitwert - Kündigung - Auflösungsvergleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Der gewählte Beendigungszeitpunkt wirkt sich im Rahmen des "Gesamtpakets" aus, in das meist sämtliche Beendigungstatbestände als wertbildende Faktoren einfließen und damit jedenfalls materiell im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 4 GKG mit geregelt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 2. September 2016 - 5 Ta 101/16, Rn. 20; LAG Berlin-Brandenburg 19. Mai 2021 - 17 Ta (Kost) 6041/21).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
    Der Grundsatz, wonach der Begriff des kostenrechtlichen "Gegenstands" nicht mit dem des (prozessualen) Streitgegenstands übereinstimmt, gilt nicht nur für § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, sondern auch bereits für § 39 Abs. 1 GKG (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 5. August 2022 - 26 Ta (Kost) 6047/22, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21

    Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 26 Ta 6112/19

    Gegenstandswert - keine Beschränkung bei Feststellungsantrag - nachvertragliches

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2022 - 26 Ta 6064/22

    Bewertung eines Antrags auf Feststellung einer Masseverbindlichkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21

    Streitwert - unechter Hilfsantrag - Kündigungsschutzantrag - Folgekündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6061/23

    Entsprechende Anwendung des § 308 Abs 1 ZPO im Verfahren nach § 33 RVG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2008 - 3 Ta 182/08
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 26 Ta 6029/23

    Berücksichtigung von Annahmeverzugsantrag neben Bestandsschutzantrag bei

    Eine andere Bewertung kann gerechtfertigt sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Annahmeverzugsansprüche keinen wertbildenden Faktor dargestellt haben (zur vergleichbaren Problematik nach Ausspruch mehrere Kündigungen und einer Einigung auf einen Zeitpunkt, zu dem eine frühere Kündigung ausgesprochen worden ist, vgl. LAG Berlin-Brandenburg 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23, Rn. 20).(Rn.11).

    Ein entsprechender Anhaltspunkt dafür, dass Annahmeverzugsansprüche im Rahmen des Vergleichs keinen wertbildenden Faktor dargestellt haben, kann sich daraus ergeben, dass das im Rahmen der Vergleichsverhandlungen gefundene "Gesamtpaket" eine Abfindung und sonstige nennenswerten Leistungen nicht vorsieht (vgl. zur vergleichbaren Problematik nach Ausspruch mehrere Kündigungen und einer Einigung auf einen Zeitpunkt, zu dem eine frühere Kündigung ausgesprochen worden ist: LAG Berlin-Brandenburg 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23, Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2024 - 26 Ta 6020/24

    Festsetzung des Gegenstandswerts auf Antrag der Landeskasse nach Bewilligung von

    (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6061/23; 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23, Rn. 8).

    Im Falle einer erfolgreichen Beschwerde ist dieser in entsprechendem Umfang abzuhelfen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6061/23; 3. August 2023 - 26 Ta (Kost) 6059/23, Rn. 8).

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